DOG 2026

Call for Abstracts und Videos

Die DOG lädt dazu ein, wissenschaftliche Beiträge für Freie Vorträge, Poster und Videos für das Programm der DOG 2026 einzureichen. Die Einreichung der Beiträge ist online bis zum 7. April 2026 möglich.

Alle eingereichten freien Abstracts werden anonymisiert von mindestens drei Mitgliedern des Gutachterpanels bewertet. Auf Basis dieser Begutachtung werden die Freien Vortragssitzungen und Postersitzungen zusammengestellt. Die Benachrichtigung der Autoren erfolgt Mitte Juni.  

Call for Abstracts: 6.2.-7.4.2026


Einreichungsformen

Beiträge zum wissenschaftlichen Programm können als Vorträge, Poster oder Videos ausschließlich online eingereicht werden.  Die Einreichung und Annahme eines Abstracts entbindet nicht von der Verpflichtung, sich für den Kongress zu registrieren und die entsprechenden Teilnahmegebühren zu entrichten. 


Vortragsdauer

Freie wissenschaftliche Vorträge: 7 Minuten Vortrag + 2 Minuten Diskussion 

  • Poster: 3 Minuten Vortrag + 2 Minuten Diskussion 
  • Videos: 10 Minuten Vortrag/Video + 2 Minuten Diskussion.  

Bitte halten Sie diese Zeitvorgaben strikt ein. Die verbleibendes Vortragszeit wird den Referenten am Vortragsmonitor angezeigt. 

Fristen und Termine


Einreichungen nach Ende der Deadline können nicht mehr berücksichtigt werden. 
Die Benachrichtigung der Autoren erfolgt Ende Juni 2026. 
Für alle Freien Vorträge und Poster besteht  Publikationspflicht in den Publikationsorganen der DOG: bis spätestens 31. 1. 2027 (Details siehe Publikationspflicht).

Inhalt und Art der Einreichung, Anmeldepflicht

Abstracts müssen klar strukturiert sein und die folgenden Abschnitte beinhalten: Fragestellung, Methodik, Ergebnisse, Schlussfolgerungen (bei Case Reports Anamnese, Befund, Therapie und Verlauf, Diskussion). Die Fragestellung muss präzise formuliert sein, die Methodik angemessen und die Schlussfolgerungen müssen sich auf die präsentierten Ergebnisse beziehen. Formulierung wie „Die Ergebnisse werden diskutiert“ führen häufig zur Ablehnung.  

Abstracts dürfen maximal 2.500 Zeichen umfassen und können in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Sie müssen veröffentlichungsreif formuliert und vollständig anonymisiert werden. Der Text darf keinerlei Hinweise enthalten, die Rückschlüsse auf Autoren oder Institutionen zulassen. Namen, Institutionen, Firmen und Ortsangaben sind daher vor der Einreichung zu entfernen.  

Mit der Einreichung bestätigt der Autor, dass alle Co-Autoren der Einreichung zugestimmt haben und dass klinische Untersuchungen mit Zustimmung der zuständigen Ethikkommission sowie Tierversuche mit behördlicher Genehmigung durchgeführt wurden. 

Alle angenommenen Abstracts werden im Online-Supplement der Zeitschrift „Die Ophthalmologie“ (Abstractband) veröffentlicht. 

Einreichung für das Consilium diagnosticum / Vorderabschnittsfallkonferenz

Beiträge für das Consilium diagnosticum sowie die Vorderabschnittsfallkonferenz werden nicht über die reguläre Abstracteinreichung eingereicht.  

  • Consilium diagnosticum: Bitte senden Sie ein aussagekräftiges Mini-Abstract bis 15. April.2026 per E-Mail an berthold.seitz@uks.eu.
  • Vorderabschnittsfallkonferenz: Die Einreichung über eine gesonderte Ausschreibung im April über die Direktorate der deutschen Augenkliniken. 

Begutachtung der eingereichten Beiträge und Benachrichtigung

Die Abstracts werden anonymisiert von mindestens drei Mitgliedern des Gutachterpanels unabhängig voneinander bewertet. 
 
Die Auswahlkriterien beruhen ausschließlich auf Inhalt, Form und wissenschaftlicher Qualität. Die Gutachter können, alternative Präsentationsformen vorschlagen (z.B. Wechsel von Poster zu Vortrag oder umgekehrt). Die endgültige Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Beitrags sowie die Festlegung der Präsentationsform liegt bei der sowie Programmkommission der DOG. 
 
Die Benachrichtigung über Annahme oder Ablehnung eines Beitrages sowie über die Präsentationsform erfolgt per E-Mail an den Erstautor. Daher muss der Autor bei der Angabe seiner Kontaktdaten sicherstellen, dass eine gültige E-Mail-Adresse angegeben wird, die zum Zeitpunkt der Benachrichtigung regelmäßig abgerufen wird. 
 
Auf Grundlage der Begutachtungen werden anschließend die freien Vortragssitzungen, Postersitzungen sowie die Zuordnung der zusammengestellt. 

Wichtig: Nicht vollständig anonymisierte Abstracts können nicht bewertet werden und werden abgelehnt. 

Änderungen

Abstracts können bis zum Ende der Einreichungsfrist jederzeit bearbeitet werden, solange die Einreichung nicht finalisiert wurde.  

Begutachtungs-Codes

Zur Erleichterung der Begutachtung werden Abstracts nach Codes sortiert. Bitte wählen Sie bei der Einreichung die passende Kategorie:

  1. Genetik
  2. Glaukom 
  3. Internationale Ophthalmologie
  4. Kornea, Konjunktiva
  5. Linse, Refraktive Chirurgie
  6. Pathologie/Anatomie
  7. Plastische Chirurgie, Lider, Orbita
  8. Retina, RPE, Aderhaut, Glaskörper 
  9. Sehbahn, Gehirn, Neuroophthalmologie
  10. Strabologie, Kinderophthalmologie
  11. Trauma
  12. Tumoren Hinterabschnitt
  13. Tumoren Vorderabschnitt und sonstige 
  14. Uvea, Iris, Pupille, Kammerwinkel 
  15. Verkehrsophthalmologie
  16. Versorgungsforschung, Gesundheitsökonomie und -politik
  17. Digitale Medizin / IT / KI
  18. Diverse Themengebiete / Sonstiges
  19. Fachübergreifend

Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte

Die Integrität wissenschaftlicher Beiträge st von höchster Bedeutung. Alle Referenten der  DOG sind daher verpflichtet, potenzielle Interessenkonflikte offenzulegen. Anzugeben sind finanzielle oder sonstige Beziehungen zu pharmazeutischen, biotechnologischen und medizintechnischen Unternehmen, Beratungsunternehmen oder anderen Organisationen, bei denen ein Interessenkonflikt bestehen könnte – sowohl aus den letzten 24 Monate als auch absehbare zukünftige potenzielle Interessenskonflikte. 

Beim Upload der Vortragsfolien werden diese Angaben abgefragt. Aus den Informationen generiert das System automatisch eine Folie, die vor dem Vortrag eingeblendet wird. 

Anzugeben sind: 

  1. Honorarleistungen: Beratende oder andere Auftragsdienste gegen Honorar
  2. Arbeitsverhältnis: Unternehmen, bei welchen der Autor abhängig beschäftigt ist
  3. Fördermittel: Finanzielle Mittel, Forschungsmaterialien oder sonstige Unterstützung für die Durchführung von Forschungsprojekten, die mit dem Vortrag in Zusammenhang stehen sowie Zuwendungen an die Forschungseinrichtung, von denen der beschäftigte Vortragende direkt profitiert 
  4. Schutzrechte: Patente, Urheberrechte oder andere Rechte in Zusammenhang mit den Inhalten des Vortrags 
  5. Finanzielle Beteiligung: Finanzielle Beteiligung an Unternehmen (z.B. Firmenanteile, Aktien, Aktienoptionen oder andere Wertpapiere, aus deren Besitz sich Vorteile aus Kursentwicklung, Dividenden oder Ähnlichem ergeben können) 
  6. Verwandtschaftliches Interesse: Unternehmen, die Personen in leitender Position beschäftigen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades zum Autor stehen 
  7. Sonstiges

Dies gilt auch für Posterautoren, bei denen die Einbindung einer entsprechenden Erklärung in das Poster obligatorisch ist. Bitte fügen Sie Ihrem Poster einen entsprechenden Hinweis bei und geben Sie an, ob sich in Ihrem Fall in den verschiedenen Kategorien potenzielle Interessenkonflikte ergeben. Bitte machen Sie zu jedem Punkt eine Angabe. Sollten keine potenziellen Interessenkonflikte vorliegen, vermerken Sie bitte jeweils „nein“. Die Angabe auf Ihrem Poster könnte also wie folgt aussehen: Potenzielle Interessenkonflikte: 1. nein, 2. nein, 3. Fa. DEF, Fa. GHI, 4. Firma ABC, 5. Nein 6. Fa. DEF, 7. nein 

Posterausstellung & Postermaße

Die Poster werden thematisch gruppiert und jeweils einen Tag in der Posterausstellung in Halle 1 ausgestellt.  

  • Aufhängung: 7:00-8:00 Uhr
  • Abnahme: 17:30-18:30 Uhr 

Poster, die nicht rechtzeitig entfernt werden, werden vom Kongresspersonal entsorgt. 

Postermaße

  • Hochformat: 90 cm breit * 120 cm hoch

Klebematerial und personelle Unterstützung stehen vor Ort zur Verfügung. 

Alle Poster können zusätzlich auf DOG on Demand hochgeladen werden und stehen dort allen Teilnehmern zur Verfügung. Eine optionale Tonspur ist möglich. Hierfür erhalten die Posterautoren einen Link zum Upload von M-Events. 

Alle als Poster of the Day ausgezeichneten Poster werden in die Ausstellung „Posters of the Day“ umgehängt, wo sie im Unterschied zu den übrigen Postern für die gesamte Kongressdauer verbleiben. 

Posterautoren, deren Poster als „Poster of the Day“ ausgewählt wurden und die diese nicht am Kongressende abholen können, informieren bitte vor Kongressende die Kongressorganisation, die dann das Poster nachsenden wird. 

Postersitzung

Die Postersitzungen finden von Donnerstag bis Samstag, 13:45-14:45 Uhr ohne Parallelveranstaltungen statt. In der Regel sind für jede Postersitzung max. 12 Poster vorgesehen. Posterautoren müssen sich rechtzeitig vor Beginn der Sitzungen in der Posterausstellung einfinden. 

  • Vortragsdauer: 3 Minuten Vortrag + 2 Minuten Diskussion.
  • Vortragssprache/Postersprache: Deutsch oder Englisch. 

Teilnehmer erhalten Kopfhörer und  Empfangsgeräte kostenfrei im Posterfoyer. Das Equipment ist nach der Sitzung umgehend zurückzugeben. Nach Abschluss der Sitzung ist das technische Equipment unverzüglich an den dafür vorgesehenen Stationen zurückzugeben. 

Poster of the Day & Posterpreis

Aus jeder Postersitzung wird ein Poster of the Day ausgewählt und während des gesamten Kongresses ausgestellt.

Aus diesen werden täglich die drei besten Poster prämiert. Jeder Posterpreis ist mit 500 Euro dotiert. 

Die Posterpreise werden zu den folgenden Zeiten übergeben:

Freitag: In der ersten Sitzungspause von 9:45 und 10:15 Uhr, Halle 1
Samstag: Im Rahmen der Preisverleihungssitzung um 9:45 bis 11:30 Uhr, Halle 1 
Sonntag: Im Rahmen des Farewells am Sonntag um 13:30 Uhr, Halle 1

Publikationspflicht

Für freie Vorträge und Poster besteht Publikationspflicht in den wissenschaftlichen Zeitschriften der DOG. Alle Abstracts erscheinen zusätzlich als eSupplement in „Die Ophthalmologie“ und sind zitierbar. 

Autoren können vor Ablauf der Publikationsfrist beim Schriftführer der DOG per Mail an Frau Löer beantragen, ihren Beitrag in einer anderen wissenschaftlichen Zeitschrift zu veröffentlichen. Dabei ist das geplante Journal anzugeben. 

Alle anderen Beiträge müssen bis spätestens zum 31. Januar 2027 in publikationsfertiger Fassung zur Begutachtung bei den Publikationsorganen der DOG eingereicht werden. 

Publikationen können in Deutsch oder Englisch erfolgen. Beachten Sie bitte die „Hinweise für Autoren“ der jeweiligen Zeitschrift und senden ihr Manuskript direkt an den/die entsprechenden Herausgeber. 
 
Begutachtung jeweils wahlweise bei „Die Ophthalmologie“ (https://www.editorialmanager.com/deop) oder den „Klinischen Monatsblättern für Augenheilkunde“ (https://mc.manuscriptcentral.com/klimo) eingereicht werden, englischsprachige Beiträge ausschließlich online bei „Graefe‘s Archive for Clinical and Experimental Ophthalmology” unter https://www.editorialmanager.com/grae/ einzureichen. 

Die Publikationspflicht gilt mit der Einreichung als erfüllt und setzt keine Annahme durch das Journal voraus.

ePoster / DOG on Demand

Poster werden zusätzlich auf DOG on Demand zur Verfügung gestellt. DOG on Demand archiviert Kongressbeiträge online und bietet die Möglichkeit, Präsentationen nachträglich oder erneut abzurufen. Gezeigt werden die Vortragsfolien sowie der O-Ton des Referenten.  

Für Poster besteht die Möglichkeit, eine optionale Tonspur zu hinterlegen. Die Plattform steht allen Kongressteilnehmern kostenlos zur Verfügung. Das Programm umfasst alle Kongressbeiträge, deren Autoren einer Veröffentlichung zugestimmt haben.  

Die erforderliche Rechteeinräumung zur Nutzung der Beiträge auf DOG on Demand erfolgt im Rahmen des Präsentations-Uploads. Dabeibesteht die Möglichkeit, einzelne Inhalte eines Beitrags aus rechtlichen oder anderen Gründen von der Veröffentlichung auszunehmen. 

DOG on Demand ist ein besonders wichtiges und wertvolles Angebot für die Kongressteilnehmer. Die DOG bedankt sich daher ausdrücklich bei allen Referenten, die der Veröffentlichung ihrer Beiträge auf DOG on Demand zustimmen.

Videos / Videopreise

Die Vortragsdauer für Videos beträgt maximal 10 Minuten zuzüglich 2 Minuten Diskussionszeit. Diese Zeitvorgaben sind strikt einzuhalten.  

Alle Präsentationen einschließlich der Videos müssen vor dem Kongress online oder vor Ort bei der zentralen Medienannahme eingereicht werden. Die Abgabefrist endet 2 Stunden vor Beginn der jeweiligen Sitzung, in der die Präsentation gezeigt werden soll. Vortragende der Morgensitzungen (8:00 bis 9:30 Uhr und früher) müssen ihre Vorträge bereits am Vorabend einreichen. 
Die Online-Einreichung ist etwa 2 Wochen vor Kongress möglich. Alle Vortragenden erhalten hierzu eine separate E-Mail der M-Events Cross Media GmbH mit den Zugangsdaten und weiteren Hinweisen. 
Alle eingereichten Videos werden von der Videopreiskommission begutachtet. Die besten Videos werden mit dem DOG-Videopreis, gestiftet von der Firma Haag Streit Deutschland GmbH, ausgezeichnet. Die Preisverleihung findet im Rahmen der Preisverleihungssitzung am Samstag, 26.9.2026, überreicht. Die Preisträger werden vorab von der DOG-Geschäftsstelle informiert. 

Nutzungsrechte

Mit der Einreichung ihres Beitrags versichern die Autoren, dass sie über alle zur vorgesehenen Nutzung und Verwertung erforderlichen Rechte an dem Vortrag, Poster oder Video und allen seinen Inhalten verfügen und eingereichte Beiträge somit keine Inhalte aufweisen, deren öffentliche Zugänglichmachung oder Aufführung die Rechte Dritter verletzen könnte (z. B. Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Urheberrechte, GEMA-pflichtige Musik etc.). Der Autor wird die DOG von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die sich aus der Nutzung und Veröffentlichung seines Beitrags ergeben könnten.  

Der Autor räumt mit Einreichung seines Beitrages der DOG ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht an diesem Beitrag ein. Das Nutzungsrecht umfasst dabei insbesondere auch die Bearbeitung sowie die Veröffentlichung und Vervielfältigung des Beitrages (vgl. hierzu auch die Publikationspflicht).