DOG 2025

Call for Abstracts und Videos

Die DOG lädt dazu ein, wissenschaftliche Beiträge für das Programm der DOG 2025 einzureichen. Die eingehenden freien Abstracts werden jeweils anonymisiert von wenigstens drei Mitgliedern des Gutachterpanels bewertet. Auf Basis dieser Beurteilungen werden dann die Freien Vortragssitzungen und Postersitzungen erstellt. Die Benachrichtigung der Autoren erfolgt Mitte Juni. 

Call for Abstracts: 3.2.-7.4.2025


Beiträge zum wissenschaftlichen Programm können in Form von Vorträgen, Postern oder Videos eingereicht werden. Bitte reichen Sie Kurzfassungen (Abstracts) online ein. Die Anmeldung und Annahme eines Abstracts entbindet nicht von der Notwendigkeit, sich für den Kongress zu registrieren und entsprechende Teilnahmegebühren zu entrichten.


Vortragszeit

Die Vortragszeit für freie wissenschaftliche Vorträge beträgt 7 Minuten zuzüglich 2 Minuten Diskussionszeit, für Poster 3 Minuten zzgl. 2 Minuten, für Videos 10 Minuten zzgl. 2 Minuten. Bitte halten Sie diese Zeitvorgaben strikt ein. Nach Ablauf der vorgesehenen Sprechdauer schließt die Präsentation automatisch und wechselt zu einer neutralen Folie.

Fristen und Termine

Für die Einreichung von Abstracts zum nächsten Kongress gelten folgende Ausschlusstermine. Einreichungen nach Ablauf der Termine können nicht mehr berücksichtigt werden:


Abstracteinreichung: 3.2. bis 7.4.2025
Anmeldeschluss für Abstracts ist der 7.4.2025, 12:00 Uhr MEZ



Die Benachrichtigung der Autoren erfolgt Ende Juni 2025.
Einreichung einer publikationsfertigen Fassung wissenschaftlicher Beiträge bei den Publikationsorganen der DOG: bis spätestens 31. 1. 2026. (Details siehe Publikationspflicht)

Inhalt und Art der Einreichung, Anmeldepflicht

Abstracts sollten klar strukturiert werden und die folgenden Abschnitte beinhalten: Fragestellung, Methodik, Ergebnisse, Schlussfolgerungen (bei Case Reports Anamnese, Befund, Therapie und Verlauf, Diskussion). Die Fragestellung sollte präzise formuliert werden, die Methodik angemessen sein und die Schlussfolgerungen sollten sich auf die präsentierten Ergebnisse beziehen. Bemerkungen wie „Die Ergebnisse werden diskutiert“ führen häufig zu Ablehnung. Abstracts dürfen bis zu 2.500 Zeichen umfassen und können sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch eingereicht werden. Sie müssen veröffentlichungsreif formuliert sein und vollständig anonymisiert werden. Im Text dürfen keine Hinweise enthalten sein, die auf die Herkunft des Abstracts bzw. seinen Autor schließen lassen. Namen, Institutionen, Firmen und Orte sind daher vor der Einreichung zu entfernen. Der Inhalt der Abstracts darf weder bereits bei einem anderen wissenschaftlichen Kongress noch vorab in einer wissenschaftlichen Zeitschrift publiziert worden sein. Mit der Einreichung bestätigt der Autor, dass alle Co-Autoren mit der Einreichung einverstanden sind und dass klinische Untersuchungen mit Billigung der zuständigen Ethikkommission und Tierversuche mit behördlicher Genehmigung durchgeführt wurden.

Alle angenommenen Abstracts werden in einem online-Supplement der Zeitschrift „Die Ophthalmologie“ veröffentlicht.

Wie kann ich einen Beitrag für das Consilium diagnosticum / die Vorderabschnittsfallkonferenz einreichen?

Beiträge für das Consilium diagnosticum sowie die Vorderabschnittsfallkonferenz sind nicht über die Abstracteinreichung für freie Beiträge einzureichen. Für das Consilium diagnosticum senden Sie bitte ein aufschlussreiches Mini-Abstract bis 15.4.2025 per E-Mail an berthold.seitz@uks.eu. Für die Beiträge zur Vorderabschnittsfallkonferenz erfolgt im April eine gesonderte Ausschreibung über die Direktorate der deutschen Augenkliniken.

Begutachtung der eingereichten Beiträge, Benachrichtigung

Aus den eingereichten Beiträgen muss eine Auswahl getroffen werden. Dies geschieht durch ein Gutachterpanel, das die Abstracts in anonymer Form beurteilt. Eingehende freie Abstracts werden dabei von wenigstens drei Mitgliedern des Gutachterpanels unabhängig voneinander bewertet.

Auswahlkriterien beruhen allein auf Inhalt, Form und wissenschaftlicher Qualität der Beiträge. Die Gutachter haben die Möglichkeit, alternative Präsentationsformen vorzuschlagen, wie beispielweise einen Wechsel von Poster zu Vortrag oder umgekehrt. Die finale Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Beitrags sowie die Festlegung der Präsentationsform liegt in der Verantwortung der Gutachter und der Programmkommission der DOG.

Die Mitteilung über Annahme oder Ablehnung eines Beitrages sowie über die Präsentationsform erfolgt per Mail an den Erstautor. Daher hat der Autor bei der Angabe seiner Kontaktdaten sicherzustellen, dass eine zu diesem Zeitpunkt gültige E-Mail-Adresse vorliegt, die auch abgerufen wird.

Basierend auf den Begutachtungen werden anschließend die freien Vortragssitzungen und Postersitzungen zusammengestellt, Videos werden thematisch passend den freien Vortragssitzungen zugeordnet.

Bitte achten Sie bei der Einreichung Ihres Abstracts, dieses vollständig zu anonymisieren. Nicht anonymisierte Beiträge können nicht bewertet werden und werden abgelehnt.

Änderungen

Abstracts können bis zum Ende der Einreichungsfrist jederzeit bearbeitet werden, solange die Einreichung nicht finalisiert wurde.

Begutachtungs-Codes

Abstracts werden zur Erleichterung der Begutachtung nach Codes sortiert. Bitte geben Sie bei der Einreichung an, in welche Kategorie das von Ihnen eingereichte Abstract fällt.

  1. Genetik
  2. Glaukom 
  3. Internationale Ophthalmologie
  4. Kornea, Konjunktiva
  5. Linse, Refraktive Chirurgie
  6. Pathologie/Anatomie
  7. Plastische Chirurgie, Lider, Orbita
  8. Retina, RPE, Aderhaut, Glaskörper 
  9. Sehbahn, Gehirn, Neuroophthalmologie
  10. Strabologie, Kinderophthalmologie
  11. Trauma
  12. Tumoren Hinterabschnitt
  13. Tumoren Vorderabschnitt und sonstige 
  14. Uvea, Iris, Pupille, Kammerwinkel 
  15. Verkehrsophthalmologie
  16. Versorgungsforschung, Gesundheitsökonomie und -politik
  17. Diverse Themengebiete / Sonstiges

Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte

Die Integrität der wissenschaftlichen Beiträge und Diskussionen im Rahmen des DOG-Kongresses ist von höchster Bedeutung. Die DOG legt daher großen Wert auf die Offenlegung sämtlicher potenzieller Interessenkonflikte aller Referenten. Ihr Ziel ist es, damit die Transparenz und die Integrität des wissenschaftlichen Diskurses zu sichern. Um dies zu gewährleisten, wird von den Referenten der DOG 2024 erwartet, ihre finanziellen oder sonstigen Verbindungen zu pharmazeutischen, biotechnologischen und medizintechnischen Unternehmen, Beratungsunternehmen oder anderen Organisationen, bei denen ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden kann, offenzulegen. Anzugeben sind Verpflichtungen und Umstände, die sich im Zeitraum der letzten 24 Monate vor dem Kongress ergeben haben, sowie solche, die in der Zukunft liegen, soweit sie absehbar oder bereits konkretisiert sind.

Für den Upload der finalen Präsentationen erhalten Sie im Sommer einen eigenen Link. Beim Upload werden Ihre potenziellen Interessenkonflikte abgefragt. Aus ihren Angaben wird vom System eine Folie generiert, die vor Ihrem Vortrag gezeigt wird. Die folgenden potentiellen Interessenkonflikte sind anzugeben:

  • Honorarleistungen: Beratende oder andere Auftragsdienste gegen Honorar
  • Arbeitsverhältnis: Unternehmen, bei welchen der Autor abhängig beschäftigt ist
  • Fördermittel: Finanzielle Mittel, Forschungsmaterialien oder sonstige Unterstützung für die Durchführung von Forschungsprojekten, die mit dem Vortrag in Zusammenhang stehen sowie Zuwendungen an die Forschungseinrichtung, von denen der beschäftigte Vortragende direkt profitiert
  • Schutzrechte: Patente, Urheberrechte oder andere Rechte in Zusammenhang mit den Inhalten des Vortrags
  • Finanzielle Beteiligung: Finanzielle Beteiligung an Unternehmen (z.B. Firmenanteile, Aktien, Aktienoptionen oder andere Wertpapiere, aus deren Besitz sich Vorteile aus Kursentwicklung, Dividenden oder Ähnlichem ergeben können
  • Verwandtschaftliches Interesse: Unternehmen, die Personen in leitender Position beschäftigen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades zum Autor stehen
  • Sonstiges: Dies gilt auch für Posterautoren, bei denen die Einbindung einer entsprechenden Erklärung in das Poster obligatorisch ist!

Bitte fügen Sie Ihrem Poster einen entsprechenden Hinweis bei und geben Sie an, ob sich in Ihrem Fall in den verschiedenen Kategorien potentielle Interessenkonflikte ergeben. Bitte machen Sie zu jedem Punkt eine Angabe. Sollten keine potentiellen Interessenkonflikte vorliegen, vermerken Sie bitte jeweils „nein“. Die Angabe auf Ihrem Poster könnte also wie folgt aussehen: Potentielle Interessenkonflikte: 1. nein, 2. nein, 3. Fa. DEF, Fa. GHI, 4. Firma ABC, 5. Nein 6. Fa. DEF, 7. nein

Posterausstellung & Postermaße

Die Poster werden thematisch gruppiert und sind jeweils einen Tag in der Posterausstellung zu sehen. Die Postersitzungen finden von Donnerstag bis Samstag direkt nach der Mittagspause statt und werden in Form von moderierten Kleingruppen abgehalten – ohne Parallelveranstaltungen. In der Regel sind für jede Postersitzung 8 – 12 Poster vorgesehen. Die Autoren präsentieren ihre Ergebnisse in einem 3-minütigen Vortrag, gefolgt von einer moderierten 2-minütigen Diskussion. Die Poster können in Deutsch oder Englisch verfasst werden.

Posterautoren müssen ihre Poster am Tag der zugewiesenen Postersitzung in der Zeit von 7:00 Uhr bis 8:00 Uhr in der Posterausstellung anbringen und am selben Tag in der Zeit von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr wieder entfernen. Poster, die nicht bis 18:30 Uhr abgenommen werden, werden vom Kongresspersonal entfernt und entsorgt.

Alle als Poster of the Day ausgezeichneten Poster werden in die Ausstellung „Posters of the Day“ umgehängt, wo sie im Unterschied zu den übrigen Postern für die gesamte Kongressdauer verbleiben.

Posterautoren, deren Poster als „Poster of the Day“ ausgewählt wurden und die diese nicht am Kongressende abholen können, informieren bitte die Kongressorganisation, die dann das Poster nachsenden wird. Poster müssen die folgenden Maße aufweisen:

Hochformat: 90 cm breit * 120 cm hoch

Vor Ort stehen Klebematerial und personelle Unterstützung bereit.

Alle Poster können zusätzlich online für DOG on Demand hochgeladen werden und stehen dort allen Teilnehmern zur Verfügung. Hierfür erhalten die Posterautoren einen Uploadlink vor Kongress.

Postersitzung

Die Postersitzungen finden von Donnerstag bis Samstag direkt nach der Mittagspause von 13:45 – 14:45 Uhr statt und werden in Form von moderierten Kleingruppen abgehalten, ohne Parallelveranstaltungen.

Die Posterautoren präsentieren ihre Ergebnisse in einem 3-minütigen Vortrag, gefolgt von einer moderierten 2-minütigen Diskussion.

Die Poster können in Deutsch oder Englisch verfasst werden.

Den Teilnehmern an den Postersitzungen stehen Kopfhörer und Empfänger zur Verfügung. Die Präsentationen der Posterautoren können über die Funkfrequenz der jeweiligen Sitzung empfangen werden. Das benötigte Equipment wird kostenfrei an mehreren Stationen im Posterfoyer ausgegeben. Posterautoren sollten sich daher rechtzeitig vor Beginn der Sitzungen in der Posterausstellung einfinden. Nach Abschluss der Sitzung ist das technische Equipment unverzüglich an den dafür vorgesehenen Stationen zurückzugeben.

Poster of the Day & Posterpreis

Die Moderatoren jeder Postersitzung wählen aus den besprochenen Postern je ein „Poster of the Day“ aus. Alle ausgewählten Poster werden anschließend von Kongressmitarbeitern in die Ausstellung „Posters of the Day“ umgehängt. Im Unterschied zu den übrigen Postern verbleiben sie dort für die gesamte Kongressdauer.

Die Autoren der „Poster of the Day“ erhalten die mit jeweils Euro 500,– dotierten Posterpreise. Die Posterpreise werden am darauf folgenden Sitzungstag auf der Bühne in Halle 1 in der ersten Sitzungspause von 9:45 Uhr – 10:15 Uhr in Halle 1 vergeben; die Übergabe der Posterpreise vom Samstag erfolgt im Rahmen des Farewell am Sonntag um 13:30 Uhr.

Einräumung von Nutzungsrechten

Der Autor räumt mit Einreichung seines Beitrages an die DOG ein einfaches inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches Nutzungsrecht an diesem Beitrag ein. Das Nutzungsrecht umfasst dabei insbesondere auch die Bearbeitung sowie die Veröffentlichung und Vervielfältigung des Beitrages (vgl. hierzu auch die Publikationspflicht).

Publikationspflicht

Für freie wissenschaftliche Vorträge und Poster, besteht Publikationspflicht in den wissenschaftlichen Zeitschriften der DOG. Alle Abstracts werden zusätzlich als eSupplement zur Zeitschrift „Die Ophthalmologie“ veröffentlicht und sind somit zitierbar.

Autoren können vor Ablauf der Publikationsfrist beim Schriftführer der DOG per Mail an Frau Löer, veronika.loeer@dog.org, beantragen, ihren Beitrag in einer anderen wissenschaftlichen Zeitschrift zu veröffentlichen. Dabei ist das geplante Journal anzugeben.

Alle anderen Beiträge müssen bis spätestens zum 31. Januar 2026 in publikationsfertiger Fassung zur Begutachtung bei den Publikationsorganen der DOG eingereicht werden.

Publikationen können in Deutsch oder Englisch erfolgen. Beachten Sie bitte die „Hinweise für Autoren“ der jeweiligen Zeitschrift und senden ihr Manuskript direkt an den/die entsprechenden Herausgeber.

Deutschsprachige Beiträge können zur Begutachtung jeweils wahlweise bei der Zeitschrift „Die Ophthalmologie“ (https://www.editorialmanager.com/deop) oder bei der Zeitschrift „Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde“ (https://mc.manuscriptcentral.com/klimo) eingereicht werden. Englischsprachige Beiträge sind ausschließlich online bei der Zeitschrift „Graefe‘s Archive for Clinical and Experimental Ophthalmology” unter https://www.editorialmanager.com/grae/ einzureichen.

Die Pflicht zur Einreichung einer Publikation bedingt nicht die Annahme des Manuskriptes durch die Zeitschriften. Hierfür sind allein die Herausgeber verantwortlich. Die Publikationspflicht gilt mit der Einreichung als erfüllt.

DOG on Demand

DOG on Demand archiviert Kongressbeiträge online und bietet die Möglichkeit, verpasste Vorträge nachträglich oder nochmals anzusehen. Gezeigt werden die Vortragsfolien und ein O-Ton des Referenten. Das Programm umfasst alle Kongressbeiträge, deren Autoren einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Die erforderliche Rechteeinräumung zur Nutzung der Beiträge für DOG on Demand erfolgt beim Präsentations-Upload, wobei die Möglichkeit besteht, bestimmte Teile des Vortrags beispielsweise aus rechtlichen Gründen von der Veröffentlichung auszunehmen. Den Kongressteilnehmern steht die Plattform kostenlos zur Verfügung.

DOG on Demand ist ein besonders wichtiges und nützliches Angebot für Teilnehmer. Die DOG ist allen Referenten daher sehr dankbar, die dieser Veröffentlichungsform zustimmen.

Vortragsdauer Videos

Die Vortragsdauer für Videos beträgt maximal 10 Minuten zuzüglich 2 Minuten für die Diskussion. Diese Zeitvorgaben sind strikt einzuhalten. Nach Beendigung der vorgesehenen Vortragsdauer schließt die Präsentation automatisch. Es wird dann auf eine neutrale Folie umgeschaltet Alle Präsentationen inklusive der Videos müssen vor dem Kongress online oder vor Ort bei der zentralen Medienannahme eingereicht werden.  Die Abgabefrist die Einreichung endet 2 Stunden vor Beginn der jeweiligen Sitzung, in der die Präsentation gezeigt werden soll. Vortragende der Morgensitzungen (8:00 Uhr – 9:30 Uhr und früher) müssen ihre Vorträge bereits am Vorabend einreichen. Die online-Einreichung ist ab ca. 2 Wochen vor Kongress möglich, hierzu erhalten alle Vortragenden eine separate E-Mail der Firma M-Events Cross Media GmbH mit den Zugangsinformationen und weiteren Hinweisen.

Nutzungsrechte Videos

Mit der Einreichung ihres Beitrags versichern die Autoren, dass sie über alle zur vorgesehenen Nutzung und Verwertung erforderlichen Rechte an dem Vortrag, Poster oder Video und allen seinen Inhalten verfügen und eingereichte Beiträge somit keine Inhalte aufweisen, deren öffentliche Zugänglichmachung oder Aufführung die Rechte Dritter verletzen könnte (z. B. Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen, Urheberrechte, GEMA-pflichtige Musik etc.). Der Autor wird die DOG von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die sich aus der Nutzung und Veröffentlichung seines Beitrags ergeben könnten.

Videopreise

Alle eingereichten Videos werden von der Videopreiskommission begutachtet. Die besten Videos werden mit dem DOG-Videopreis, gestiftet von der Firma Haag Streit Deutschland GmbH, ausgezeichnet. Die Preise werden in der Preisverleihungssitzung am Samstag, 27.9.2025, überreicht. Die Preisträger werden vorab von der DOG-Geschäftsstelle informiert.